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Neuigkeiten vom Bundesverfassungsgericht

Präsentiert durch die Anwaltskanzlei Bernd Wünsch

 

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Titel:

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts ein Organstreitverfahren eingestellt, in dem sich neunzehn der Fraktion Alternative für Deutschland (AfD) angehörende Mitglieder des Deutschen Bundestages gegen eine von dem Präsidenten des Deutschen Bundestages erlassene Allgemeinverfügung vom 5. Oktober 2020 gewandt haben, die insbesondere die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung („Maskenpflicht“) in den Gebäuden des Deutschen Bundestages vorsieht. Die Antragsteller hatten geltend gemacht, dass die Allgemeinverfügung ihre Rechte als Abgeordnete aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 2, Artikel 46 Grundgesetz verletzt.

Aktenzeichen:

7. Juli 2021 | Einstellung eines Organstreitverfahrens betreffend die „Mas

Quellenangabe:

Bundesverfassungsgericht

Veröffentlichung am:

7. Juli 2021 (Mittwoch)

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